Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Seit dem 01.01.2021 gibt es, mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den ersten Schritt zur Umstrukturierung der Förderungen für effiziente Gebäude durch die Bunderegierung.
Dieses Förderprogramm gestaltet die Förderprogramme des Bundes für effiziente Gebäude übersichtlicher. Darüber hinaus soll es dazu beitragen, die Ziele des Klimaschutzprogrammes 2030 zu erreichen.
Das Marktanreizprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Heizungsoptimierung (HZO) der BAFA wurden mit Anbruch dieses Jahres durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) ersetzt.
Der Antrag der Förderung läuft weiterhin über die BAFA. Jedoch wird zum Antrag eine technische Projektbeschreibung (TPB) benötigt. Zusätzlich wird zum Verwendungsnachweis auch ein technischer Projektnachweis (TPN) von einem gelisteten Effizienz-Experten gefordert. Die technische Projektbeschreibung ist dabei vergleichbar mit der Bestätigung zum Antrag (BzA) der KfW. Nur bei den Anträgen zu den Einzelmaßnahmen „Förderung für Wärmeerzeuger“ und „Maßnahmen zur Heizungsoptimierung“ ist eine Experten-Einbindung optional.
Die Kreditvariante des GEB-EM gilt ab dem 01. Juli 2021. Solange wird das Programm 152 (Kredit Einzelmaßnahmen) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin beantragbar sein. Ebenfalls ab dem 01. Juli 2021 werden die Förderprogramme 151, 153, 430, 431 der KfW von der Bundesförderung für effiziente Wohngebäude (BEG-WG) und der Bundesförderung für effiziente Nicht-Wohngebäude (BEG-NWG) abgeblöst. Bis dahin werden die Programme weiterhin beantragbar sein, damit keine Förderlücke entsteht.
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